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Gebrauchsanweisung verschlossene ortsfeste Bleibatterien HAGEN OGiV, HAGEN OPzV

Nenndaten

· Nennspannung UN : 2,0 V x Zellenzahl

· Nennkapazität CN = C10 : 10 stdg. Entladung (siehe Typschild und techn. Daten dieser Anweisung)

· Nennentladestrom IN = I10 :

· Entladeschlußspannung US : siehe techn. Daten dieser Anweisung

· Nenntemperatur TN : 20 °C

Montage durch .......................................................................... am...............

Inbetriebnahme durch ................................................................. am................

Sicherheitskennzeichen
angebracht durch ...................................................................... am................

· Gebrauchsanweisung beachten und sichtbar in der Nähe der Batterien anbringen!

· Arbeiten an Batterien nur nach Unterweisung durch Fachpersonal!

· Rauchen verboten

· Keine offene Flamme, Glut oder Funken in die Nähe der Batterie bringen,
da Explosions- und Brandgefahr!

· Bei Arbeiten an Batterien Schutzbrille und Schutzkleidung tragen!

· Die Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN VDE 0510, VDE 0105 T. beachten!

· Säurespritzer im Auge oder auf der Haut mit viel Wasser aus- bzw. abspülen.

· Danach unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Mit Säure verunreinigte Kleidung mit Wasser auswaschen!

· Explosions- und Brandgefahr, Kurzschlüsse vermeiden!

· Achtung! Metallteile der Batteriezellen stehen immer unter Spannung, deshalb keine fremden Gegenstände oder Werkzeuge auf der Batterie ablegen!

 

· Elektrolyt ist stark ätzend!

 

· Blockbatterien/Zellen haben ein hohes Gewicht!

· Auf sichere Aufstellung achten!

· Nur geeignete Transporteinrichtungen verwenden!

 

 

 

 

 

 

· Gefährliche elektrische Spannung!

 

 

Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Ersatzteilen, eigenmächtigen Eingriffen, Anwendungen von Zusätzen zum Elektrolyten (angebliche Aufbesserungsmittel) erlischt der Gewährleistungsanspruch.

Zurück zum Hersteller!

Altbatterien mit diesem Zeichen sind wiederverwertbares Wirtschaftsgut und müssen dem Recyclingprozess zugeführt werden. Die Rücknahme und Verwertung ist in Deutschland gemäß 5 8 BattV (Batterieverordnung) mit dem Hersteller oder Vertreiber zu vereinbaren.

 

 

Verschlossene ortsfeste Bleibatterien bestehen aus Zellen, bei denen über die gesamte Brauchbarkeitsdauer kein Nachfüllen von Wasser zulässig ist. Als Verschlußstopfen werden Überdruckventile verwendet, die nicht ohne Zerstörung geöffnet werden können.

1. Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme sind alle Zellen/Blöcke auf mechanische Beschädigung, polrichtige Verschaltung und festen Sitz der Verbinder zu prüfen: Folgende Drehmomente gelten für Schraubverbindungen:

M6

M8

M10

8 Nm ±1

25 Nm ±1

30 Nm ±2

 

Gegebenenfalls sind die Polabdeckkappen aufzubringen.

Batterie polrichtig bei ausgeschaltetem Ladegerät und abgetrennten Verbrauchern an die Gleichstromversorgung anschlie8en (positiver Pol an positive Anschlußklemme). Ladegerät einschalten und gemäß Pkt. 2.2 laden.

2. Betrieb

Für den Aufbau und Betrieb von ortsfesten Batterieanlagen gilt DIN VDE 0510,
Teil 1 (Entwurf) und DIN VDE 0510 Teil 2.

Die Batterie ist so aufzustellen, daß zwischen einzelnen Zellen/Blöcken eine umgebungsbedingte Temperaturdifferenz von > 3 K nicht auftreten kann.

2.1 Entladen

Die dem Entladestrom zugeordnete Entladeschlu8spannung der Batterie darf nicht unterschritten werden. Sofern keine besonderen Angaben des Herstellers vorliegen, darf nicht mehr als die Nennkapazität entnommen werden. Nach Entladungen, auch Teilentladungen, ist sofort zu laden.

2.2 Laden

Anwendbar sind alle Ladeverfahren mit ihren Grenzwerten gemä8 DIN 41 773
(IU-Kennlinie). Je nach Ladegeräteausführung und Ladegerätkennlinie fließen während des Ladevorgangs Wechselströme durch die Batterie, die dem Ladegleichstrom überlagert sind. Diese überlagerten Wechselströme und die Rückwirkungen von Verbrauchern führen zu einer zusätzlichen Erwärmung der Batterie und Belastung der Elektroden mit möglichen Folgeschäden (siehe Punkt 2.5). Anlagenbedingt kann bei folgenden Betriebsarten (gem. DIN VDE 0510 Teil 1 Entwurf) geladen werden.

 

 

 

a) Bereitschaftsparallel- und Pufferbetrieb

Hierbei sind die Verbraucher, die Gleichstromquelle und die Batterie ständig parallel geschaltet. Dabei ist die Ladespannung die Betriebsspannng der Batterie und gleichzeitig die Anlagenspannung. Beim Bereitschaftsparallel- betrieb ist die Gleichstromquelle jederzeit imstande, den maximalen Verbraucherstrom und den Batterieladestrom zu liefern. Die Batterie liefert nur dann Strom, wenn die Gleichstrom- quelle ausfällt. Die einzustellende Ladespannung beträgt 2,25 V ±1 % x Zellenzahl, gemessen an den Endpolen der Batterie. Zur Verkürzung der Wiederaufladezeit kann eine Lade- stufe verwendet werden, bei der die Ladespannung 2,33 bis 2,4 V x Zellenzahl beträgt (Bereitschaftsparallelbetrieb mit Wiederaufladestufe). Es folgt eine automatische Umschaltung auf die Ladespannung von 2,25 V ±1 % x Zellenzahl. Beim Pufferbetrieb ist die Gleichstromquelle nicht in der Lage jederzeit den maximalen Verbraucherstrom zu liefern. Der Verbraucherstrom übersteigt zeitweilig den Nennstrom der Gleichstromquelle. Während dieser Zeit liefert die Batterie Strom. Sie ist nicht jederzeit voll geladen. Daher ist die Ladespannung verbraucherabhängig auf 2,27 bis 2,30 V x Zellenzahl in Abstimmung mit dem Batteriehersteller einzustellen.

b) Umschaltbetrieb

Beim Laden ist die Batterie vom Verbraucher getrennt. Die Ladespannung der Batterie beträgt max. 2,35 V/Zelle. Das Laden ist zu überwachen. Ist bei 2,35 V/Zelle der Ladestrom auf 1,5 A/100 Ah Nennkapazität gesunken, wird auf Erhaltungsladen gemä8 Pkt. 2.3 geschaltet, bzw. die Umschaltung erfolgt nach Erreichen von 2,35 V/Zelle.

c) Batteriebetrieb (Lade-/Entladebetrieb)

Der Verbraucher wird nur aus der Batterie gespeist. Das Ladeverfahren ist anwenderabhängig und mit dem Batteriehersteller abzustimmen.

2.3 Erhalten des Volladezustands

(Erhaltungsladen)

Es müssen Geräte mit den Festlegungen nach DIN 41 773 benutzt werden. Sie sind so einzustellen, daß die Zellenspannung im Mittel 2,25 V ±1 % beträgt.

2.4 Ausgleichsladung

Wegen möglicher Überschreitungen der zulässigen Verbraucherspannungen sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, z. B. Abschalten der Verbraucher. Eine Ausgleichsladung ist erforderlich nach einer Tiefentladung oder nach ungenügenden Ladungen; sie kann mit konstanter Spannung von max. 2,4 V/Zelle bis zu 48 Stunden durchgeführt werden. Dabei sollte der Ladestrom nicht höher als 10 A/100 Ah Nennkapazität sein. Beim Überschreiten der max. Temperatur von 45 °C ist das Laden zu unterbrechen oder vorübergehend auf Erhaltungsladen zu schalten, damit die Temperatur absinkt.

2.5 Überlagerte Wechselströme

Während des Wiederaufladens bis 2,4 V/Zelle gemä8 den Betriebsarten Pkt. 2.2 darf der Effektivwert des Wechselstroms zeitweise max. 20 A/100 Ah Nennkapazität betragen. Nach dem Wiederaufladen und dem Weiterladen (Erhaltungsladen) im Bereitschaftsparallelbetrieb oder Pufferbetrieb darf der Effektivwert des Wechselstromes 5 A/100 Ah Nennkapazität nicht überschreiten.

2.6 Ladeströme

Im Bereitschaftsparallelbetrieb oder Pufferbetrieb ohne Wiederaufladestufe sind die Ladeströme nicht begrenzt. Der Ladestrom sollte 10 A bis 20 A je 100 Ah Nennkapazität betragen (Richtwert).

2.7 Temperatur

Der empfohlene Betriebstemperaturbereich für Bleibatterien beträgt 10 °C bis 30 °C. Der ideale Betriebstemperaturbereich beträgt 20 °C + 5 K. v Höhere Temperaturen verkürzen die Brauchbarkeitsdauer. Die technischen Daten gelten L für die Nenntemperatur 20’C. Niedrigere Temperaturen verringern die verfügbare Kapazität. Das Überschreiten der Grenztemperatur von 55 °C ist unzulässig. Dauernde Betriebstemperaturen grö8er 45 °C sind zu vermeiden.

 

2.8 Temperaturabhängige Ladespannung

Innerhalb der Betriebstemperatur von 15 °C bis 25 °C ist eine temperaturabhängige Anpassung der Ladespannung nicht erforderlich. Liegt die Betriebstemperatur dauernd außerhalb dieses Temperaturbereiches, sollte die Spannung angepa8t werden. Der Temperaturkorrekturfaktor beträgt -0,005 V/Z je K. Somit ergeben sich z. B. während des Erhaltungsladens nachstehende temperaturabhängige Spannungen:

Batterietemperatur

Erhaltungsladespannung

-10 °C

2,40 V/Zelle

0 °C

2,35 V/Zelle

10 °C

2,30 V/Zelle

20 °C

2,25 V/Zelle

30 °C

2,20 V/Zelle

40 °C

2,15 V/Zelle

 

2.9 Elektrolyt

Der Elektrolyt ist verdünnte Schwefelsäure und in Vlies oder Gel festgelegt.

3. Batteriepflege und Kontrolle

Die Batterie ist sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der Batterie sollte gemä8 ZVEI-Merkblatt "Reinigung von Batterien" durchgeführt werden. Kunststoffteile der Batterie, insbesondere Zellengefäße, dürfen nur mit Wasser ohne Zusatz gereinigt werden.

Mindestens alle 6 Monate sind zu messen und aufzuzeichnen:

· Batteriespannung

· Spannung einiger Zellen/ Blockbatterien

· Oberflächentemperatur einiger Zellen/ Blockbatterien

· Batterieraum-Temperatur

Weicht die Zellenspannung von der mittleren Erhaltungsladespannung um +0,2 V bzw. - 0,1 V ab, oder weicht die Oberflächentemperatur verschiedener Zellen/Blöcke um mehr als 5 K ab, so ist der Kundendienst anzufordern.

Jährlich sind zu messen und aufzuzeichnen:

· Spannung aller Zellen/Blockbatterien

· Oberflächentemperatur aller Zellen/Blockbatterien

· Batterieraum-Temperatur

Jährliche Sichtkontrolle:

· der Schraubverbindungen, ungesicherte Schraubverbindungen sind auf festen Sitz zu prüfen,

· der Batterieaufstellung bzw. -unterbringung

· der Be- und Entlüftung

4. Prüfungen

Bei Prüfungen ist nach DIN 43 539 Teil 1 und 100 (Entwurf) vorzugehen. Sonder-Prüfanweisungen, z. B. nach DIN VDE 0107 und DIN VDE 0108 sind darüber hinaus zu beachten.

5. Störungen

Werden Störungen an der Batterie oder der Ladeeinrichtung festgestellt, ist unverzüglich der Kundendienst anzufordern. Me8daten gemä8 Pkt. 3 vereinfachen die Fehlersuche und die Störungsbeseitigung. Ein Service-Vertrag mit uns erleichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern.

 

 

 

 

 

6. Lagern und Außerbetriebnahme

Werden Zellen/Batterien für längere Zeit gelagert bzw. außer Betrieb genommen, so sind diese vollgeladen in einem trockenen, frostfreien Raum unterzubringen. Um Schäden zu vermeiden, können folgende Ladebehandlungen gewählt werden:

 

1. Jährliche Ausgleichsladungen nach Pkt. 2.4. Bei mittleren Raumtemperaturen von mehr als 20 °C können kürzere Abstände erforderlich sein.

2. Erhaltungsladen nach Pkt. 2.3.

7. Transport

Batterien, die in keiner Weise Schäden aufweisen, werden nach der Gefahrengutverordnung Stra8e (GGVS) bzw. Gefahrengutverordnung Eisenbahn (GGVE) nicht als Gefahrengut behandelt, wenn diese gegen Kurzschlu8, Rutschen, Umfallen oder Beschädigung gesichert sind und in geeigneter Weise auf Paletten gestapelt und gesichert sind (GGVS, Rand-Nr. 2801a) . An den Versandstücken dürfen sich von außen keine gefährlichen Spuren von Säure befinden. Bei allen verschlossenen Batterien und Zellen, deren Gefäße undicht bzw. beschädigt sind, gilt Ausnahmeverordnung Nr. S 69.

8. Technische Daten

Die Nennspannung, die Anzahl Zellen/Blöcke, die Nennkapazität (C10= CN) und der Typ der Batterie sind dem Typschild zu entnehmen. Andere Kapazitäten (Cn) bei verschiedenen Entladeströmen (In) mit den entprechenden Entladezeiten (tn) können anhand der Tabellen 8.2.1 bis 8.2.2 und dem Beispiel errechnet werden.

8.1 Beispiel:

Ermittlung der 5stündigen Batteriedaten:

Typschild: 6 OPzV 600

Schlüssel: Bei Einzelzellen entfällt die Angabe

der Nennspannung

6 = Anzahl (n) der positiven Platten (Pl)

OPzV = Bauart, verschlossen

600 = Nennkapazität (C10) Kapazität bei

Entladungen mit10h Strom (l10) über eine
Entladezeit von 10 h (t10)

Berechnung des Plattentyps:

C10 = 600 Ah = 100 Ah/PI

n 6 PI

Ermittlung der 5stündigen Kapazität (C5) der Batterie:

C5 = C5 x n = 86 Ah x 6 = 516 Ah

PI PI

Berechnung des 5stündigen Entladestroms (I5) der Batterie:

I5 = C5 = 516 Ah = 103,2 A

t5 5h

Ermittlung der Entladeschlu8spannung (US ):

Aus der Tabelle 8.2.2 ist unter Entladezeit tn = 5 h
die Entladeschlu8spannung je Zelle US (Zelle) mit 1,77 V zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.2 Kapazitäten (Cn bei verschiedenen Entladezeiten (tn) bis zur zulässigen Entladeschlu8spannung (Us)

8.2.1 Ortsfeste Bleibatterie Bauart OGiV nach DIN 40 741 mit pos. und neg. Gitterplatten

Entladezeit t

10 min.

30 min.

1 h

3h

5h

10 h

Kapazität/Platte bei tn

C1/6

C1/2

C1

C3

C5

C10

18 Ah-Platte

7,0 Ah

10,0 Ah

12,0 Ah

15,0 Ah

16,0 Ah

18,0 Ah

US (12 V-Block)

9,6 V

10,2 V

10,44 V

10,68 V

10,74 V

10,8 V

US (6 V-Block)

4,8V

5,1 V

5,22V

5,34V

5,37V

5,4V

32 Ah-Platte

12,5 Ah

17,0 Ah

21,0 Ah

27,0 Ah

29,6 Ah

32,0 Ah

US (6 V-Block)

4,8V

5,1V

5,22V

5,34V

5,37V

5,4V

US (4 V-Block)

3,2V

3,4V

3,48V

3,56V

3,58V

3,6V

 

8.2.2 Ortsfeste Bleibatterie Bauart OPzV nach DIN 40 742/40 744 mit pos. Panzerplatten

und neg. Gitterplatten

Entladezeit t

1h

3h

5 h*

10h

Kapazität/Platte bei tn

C1

C3

C5

C10

37,5 Ah

50 Ah

70 Ah

100 Ah*

125 Ah

22,8 Ah

26,5 Ah

37,0 Ah

52,0 Ah

62,0 Ah

28,8 Ah

37,5 Ah

52,5 Ah

75,0 Ah

93,0 Ah

31,9 Ah

43,0 Ah

60,0 Ah

86,0 Ah*

105,0 Ah

37,5 Ah

50,0 Ah

70,0 Ah

100,0 Ah

125,0 Ah

US (Zelle)*

1,67 V

1,75 V

1,77 V*

1,80 V

US (12 V-Block)

10,0 V

10,5 V

10,6 V

10,8 V

* Werte für Rechenbeispiel

 

 

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Für eine hundertprozentige Aktualität übernehme ich keine Garantie. Der aktuelle Preis erscheint auf jeden Fall auf der von mir erstellten Auftragsbestätigung, den Sie erst durch die Überweisung anerkennen.
Bei allen EXIDE- und SONNENSCHEIN-Batterien (außer Starterbatterien) ab 20 Ah wird zum Preis ein börsenabhängiger MTZ (Metallteuerungszuschlag) hinzugefügt der monatlichen Schwankungen unterliegt und nicht zeitgleich in die Verkaufspreise eingepflegt werden kann. Dieser wird bei der Auftragsbestätigung hinzugefügt. Letzte Aktualisierung: Am 26.Februar 2009 09:25 Uhr